GEV 2017/2018 (nicht alle wollten auf das Bild)
Was machen Elternvertreter?
Gesamtelternvertretung
Schulkonferenz
Gesamtkonferenz
Bezirkselternausschuss
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Was machen Elternvertreter?
Alle Eltern jeder Klasse wählen am Anfang eines neuen Schuljahres zwei gleichberechtigte Elternvertreter sowie zwei Stellvertreter. Sie sind die Interessenvertreter der Eltern. Eine wesentliche Aufgabe ist die Vermittlung zwischen all denen, die aktiv am Prozess Schule beteiligt sind und die Schule gemeinsam mit den Pädagogen gestalten.
Inhalte und Ziele der Arbeit können sein:
- Vermittlerrolle und Brückenfunktion
- Anliegen der Kinder aufgreifen und vertreten
- Kindern zeigen, dass Eltern die Schule wichtig ist
- Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit der Schule
- Eltern zusammenbringen, zur Mitgestaltung motivieren und Einbringen von Hilfe aller Art
- Schnittstelle und Unterstützung für Lehrer und Schule
- Mitgestaltung und Vertretung nach außen bei Ämtern und Institutionen
Wo kann man mitwirken, wenn man als Klassenelternsprecher gewählt wurde?
Die Elternvertreter aller Klassen treffen sich mindestens viermal im Schuljahr zu den sogenannten GEV-Sitzungen. Die GEV wählt aus ihrer Runde einen Vorstand (laut Schulgesetz einen Elternsprecher der Schule mit bis zu drei Stellvertretern).
Aus der Gesamtelternvertretung werden Eltern als Vertreter in verschiedene Konferenzen und Gremien innerhalb und außerhalb der Schule gewählt.
Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Lehrer, Eltern und Schüler sind mit je vier Vertretern stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz. Schüler der Gesamtschülervertretung aus den Jahrgangsstufen 5 und 6 sind an Grundschulen beratende Mitglieder. Schüler, Lehrer und Eltern werden für zwei Jahre gewählt. Die GEV wählt aus ihrer Mitte vier Mitglieder und vier Stellvertreter in die Schulkonferenz. Sie trifft sich mindestens viermal im Schuljahr. Außerdem wählt die Schulkonferenz einen externen Partner, der die Schule als „kritischen Freund“ begleitet, berät und an Entscheidungen beteiligt ist. Weitere Informationen zur Schulkonferenz finden sich im Berliner Schulgesetz Teil VI, Abschnitt II §75 bis §78.
In jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz (GK) aller pädagogischen Mitarbeiter gebildet, also Lehrer, Erzieher und Schulsozialarbeit. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und Erzieher ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Pädagogen. Die Gesamtelternvertretung wählt zwei Elternvertreter und zwei Stellvertreter als beratende Mitglieder in die Gesamtkonferenz.
Im BEA treffen sich die gewählten Elternvertreter aller Schulen im Bezirk. Aus der GEV werden zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter für den Bezirkselternausschuss gewählt.
Weiterführende Informationen zu den Gremien mit Faltblättern, Leitfäden und Erklärvideos gibt es unter http://www.berliner-elternvideos.de
Vorsitzender der Gesamtelternvertretung ist Herr Zimmer (3c und 6c). Seine Stellvertreterin ist Frau Schwartz (5c).
Stand: 08.01.2024