Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Mittagsversorgung?

Lernküche
Lernküche

Die Karl-Friedrich-Friesen Grundschule besitzt eine Mensa, in der auch Nicht-Hortkinder ihr Mittag essen können. Anmelden können Sie Ihr Kind dafür über die Homepage unseres Essensanbieters Z-Catering unter https://www.z-catering.de/. Hier finden sie auch die Essenpläne.

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können über das Bildungspaket einen Zuschuss zum Essen erhalten.

Hortkinder sind automatisch für das Mittagessen angemeldet.

Was mache ich, wenn mein Kind nicht zur Schule kommen kann?

Mini-Trampoline auf dem Schulhof
Mini-Trampoline auf dem Schulhof

Bitte informieren Sie am selben Tag den Klassenlehrer über das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn. Bitte denken Sie auch an die schriftliche Entschuldigung für den Klassenlehrer. Ab dem dritten Krankheitstag ist zudem ein ärztliches Attest nötig. Falls Ihr Kind eine Sportbefreiung hat, geben Sie diese entweder dem Klassenlehrer oder dem Sportlehrer.

 

Wie kann ich mein Kind aus wichtigen Gründen beurlauben lassen?

Flur der Hort-Etage
Flur der Hort-Etage

Schüler haben an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt sind, unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Tage gelten nicht als Fehltage. Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund (z.B. einem Arztbesuch, der aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann, familiären Gründen, wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis) vom Unterricht beurlaubt werden. Über Beurlaubungen für bis zu drei Unterrichtstage entscheidet der Klassenlehrer. Über Zeiten direkt vor oder nach den Ferien bzw. Zeiträume die länger als drei Tage dauern, entscheidet die Schulleitung. Eine persönliche Vorsprache bei der Schulleitung zur Beratung ist unter Umständen nötig.

Mehr Information in der Ausführungsvorschrift über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/mdb-sen-bildung-rechtsvorschriften-av_schulpflicht.pdf

Ab wann gibt es Zensuren/Noten?

Computer-Raum
Computer-Raum

Noten gibt es ab der 3. Klasse, falls die Eltern dies auf dem ersten Elternabend der 3. Klasse nicht anders entscheiden. Vorher bekommen die Kinder indikatorenorientierte Zeugnisse, in denen steht, was Ihr Kind im jeweilig letzten Schulhalbjahr erreicht hat und wo es aktuell steht.

 

 

Schülerfahrten und Schulschwimmen

Schulgarten
Schulgarten

Sport- und Schwimmunterricht (Schwimmen findet für alle Kinder in der 3. Klasse statt), Schülerfahrten, Wandertage und Ähnliches (wie Besuche von außerschulischen Lernorten) sind schulische, verpflichtende Veranstaltungen. Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind die Teilnahme, denn diese Veranstaltungen sind aus sozialer und pädagogischer Sicht sowie für den Klassenzusammenhalt äußerst wichtig!

 

Fundsachen

Für Verlorenes, Vergessenes oder irgendwie anders Abhandengekommenes gibt es beim Hausmeister (Raum 003, im Erdgeschoss) eine große Kiste.